FAQ

FAQ - frequently asked questions

Einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier

  •  Der Verein führt den Namen Steirischer Jagdhunde-Prüfungsverein
    (STJHPV)
  • Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz
    Österreich.
  • Der STJHPV ist Mitglied beim ÖJGV und ÖKV.
  • Die Errichtung von Zweigstellen ist nicht beabsichtigt.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt

  • Unterstützung und Förderung des Jagdhundewesens
  • Abhaltung von Prüfungen nach den Prüfungsordnungen des ÖJGV
  • Teilnahme an Jagdhundepräsentationen
  • Förderung der Weiter- und Ausbildung von LR und LRA
  • Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die eine
    Beitrittserklärung unter Benützung des vorgedruckten Formulars oder mit
    der elektronischen Beitrittserklärung an die Mitgliederverwaltung richten,
    sein. Die Beitrittserklärung ist bindend und verpflichtet im Falle der
    Annahme zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Nebengebühren.
  • Die Neubeitritte werden in den Vereinsnachrichten verlautbart.
  • Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern
    entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen
    (kein Einspruchsrecht) verweigert werden.
  • Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vereinsvorstandes in der
    Mitgliederversammlung solche Personen ernannt werden, welche sich um
    den Verein besondere Verdienste erworben haben. Sie verfügen über ein
    passives Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.

  • Der Austritt kann jederzeit zum Ende des Monats erfolgen. Er muss der
    Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
  • Der Vorstand kann ein Mitglied streichen, wenn dieses trotz zweimaliger
    Aufforderung mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch
    wegen grober Verletzung gegen die Statuten oder Schädigung von
    Vereinsinteressen und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
  • Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten, aber keinerlei
    Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  • Durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages erkennt das Mitglied die Statuten
    und die Beschlüsse der Vereinsorgane an.
  • Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu
    verlangen.
  • Jedes ordentliche Mitglied ist antrags- und stimmberechtigt, kann wählen
    und gewählt werden.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, der Mitgliederversammlung beizuwohnen.
    Eine Stimmübertragung an ein anderes Mitglied ist nicht möglich.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke des Vereines zu fördern, ihren
    Zahlungsverpflichtungen bis spätestens zur Mitgliederversammlung
    nachzukommen und Wohnungsänderungen der Geschäftsstelle
    mitzuteilen.
  • Die Mitglieder stimmen der vereinsinternen elektronischen
    Datenverarbeitung zu.
  • Die Mitglieder sind über den geprüften Rechnungsabschluss
    (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der
    Mitgliederversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.

Laut den Statuten des Vereines gibt es folgende Vereinsorgane:

  • die Mitgliederversammlung (§§ 9 und 10)
  • der Vorstand (§§ 11 bis 13)
  • die Rechnungsprüfer (§ 14)
  • das Schiedsgericht (§ 15)

Die Vereinstatuten sind im Bereich „Verein“ als Download abrufbar. Einfach auf den Button „Verein“ klicken und anschließend Vereinstatuen aufrufen.

Oder einfach hier: „Vereinsstatuten“

Bei allen Prüfungen ist eine Anmeldung nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. 

Zur Anmeldung selbst einfach auf den Punkt Formulare – Nennungsformular in der Menüleiste klicken und im Anschluß das Formular ausfüllen.